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Vorschriften zur Schildgestaltung

Die von uns hergestellten Verkehrszeichen entsprechen in ihren Abmessungen und Symbolen den nachstehend angegebenen Vorgaben. Die Symbole entsprechen denen der Bildbank bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

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Materialien

Unsere Verkehrszeichen bestehen aus 2 oder 3 mm starkem Hartaluminium der Legierung AlMg2Mn0,3 oder AlMg3G22 und sind rückseitig im Farbton RAL 7043 Grau B nach DIN 6171 lackiert. Verkehrszeichen müssen ihre Funktionalität sowohl am Tage als auch bei Dunkelheit erfüllen. Ein rechtzeitiges Wahrnehmen, Erkennen und Lesen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist zur Aufrechterhaltung bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unbedingte Notwendigkeit.
Die DIN 67520 Teil 2 und 4 bestimmen die Reflexwerte im Neuzustand.

Reflexfolien werden aufgrund ihrer lichttechnischen Eigenschaften in drei Reflexions-Klassen (RA1, RA2 und RA3) eingeteilt. Diese sind charakteristisch für die Anforderungen an den spezifischen Rückstrahlwert (RA), der maßgebend für die Wahl der Reflexfolie ist. Aufgrund der unterschiedlichen Konstruktionen wird der Reflexfolien-Aufbau (Aufbau A, Aufbau B und Aufbau C) unterschieden in:

Retroreflexions-Klasse RA1,
konstruktiver Aufbau A (RA1/A)

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DIN 67520 Teil 2 Reflexfolie
mit eingebundenen Glaskugeln.

Retroreflexions-Klasse RA2,
konstruktiver Aufbau C (RA2/C)

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DIN 67520 Teil 4 Reflexfolie
auf der Basis von Mikroprismen.

Retroreflexions-Klasse RA1,
konstruktiver Aufbau A (RA1/A)

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DIN 67520 Teil 2 Stärker retroreflektierende Folie auf der Basis von eingekapselten Glaskugeln.
Sie wird mittelfristig durch High Intensity Grade Prismatic (RA2/C) ersetzt.

Retroreflexions-Klasse RA3,
konstruktiver Aufbau C (RA3/C)

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DIN 67520 Teil 4 Stärker retroreflektierende Folie
auf der Basis von Mikroprismen.

* RA1 = Werte entsprechend DIN EN 12899-1, Tabelle 8
* RA2 = Werte entsprechend DIN EN 12899-1, Tabelle 9
* RA3 = Werte entsprechend DIN 67520-4, Tabelle 3

Reflexfolie

Es dürfen nur von der BASt freigegebene Materialien/ Materialkombinationen verwendet werden, die vorderseitig eine entsprechende Kennzeichnung tragen. Die Zulassung gilt nur für die bei der Prüfung verwendeten Trägermaterialien (Aluminiumbleche). Die Aufsichtfarben müssen der DIN 6171-1 Tabelle 4 entsprechen. Farbe und Retroreflexion sollen ein gleichmäßiges Erscheinungsbild aufweisen. Die spezifischen Rückstrahlwerte RA im Neuzustand werden in DIN 67520 Teil 2 und 4 und PAS 1060 definiert. Die Güteanforderungen an Standard-Verkehrszeichen für ortsfeste Beschilderung der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrszeichen e.V. in Hagen sind zu beachten und zu erfüllen.
Das uns verliehene RAL-Gütezeichen Nr. 62 garantiert Ihnen eine gleichbleibende gute Qualität. Die Folienhersteller sichern Funktionstüchtigkeit (Rückstrahlwerte) zwischen 7 und 10 Jahren, je nach Folientyp, zu.

Logo's RAL, ISO, Funktionsgarantie RA1, RA2, RA3.png
Reflexfolie 01.JPG
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Empfehlungen für die Wahl des reflektierenden Folienmaterials
für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Diese sind auf Basis der „Hinweise für die Wahl der Bauart von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen hinsichtlich ihrer lichttechnischen Eigenschaften“ (HWBV) durch die Güteschutzgemeinschaft unter dem Aspekt einer verbesserten Wahrnehmung und Erkennbarkeit modifiziert und vereinfacht worden.

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Die Klasse RA1 umfasst Ausführungsarten basierend auf dem Reflexfolien-Aufbau A und C.
Die Klasse RA2 umfasst Ausführungsarten basierend auf den Reflexfolien-Aufbauten B und C.
Die Klasse RA3 umfasst Ausführungsarten basierend auf dem Reflexfolien-Aufbau C.

Formen und Maße

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Anmerkung: alle Größen in mm

Bauarten

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Flachschilder

Flache Schilder haben eine Blechdicke zwischen 2 und 3 mm.
Das Material besteht aus einer Aluminiumlegierung AlMg2 und muss
nach DIN 1745 Teil 1 meerwasserbeständig sein. Die Rückseite der Schilder ist nach DIN 6171 grau (Grau B) zu lackieren.

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Randverstärkte Schilder (Alform)

Randverstärkte Schilder müssen biegesteif sein. Ihre Konstruktion muss vielseitig verwendbar sein und eine leichte Montage zulassen, wobei das vordere Erscheinungsbild durch das Befestigungssystem nicht beeinträchtigt wird. Das Profil ”I” findet für alle Schilder mit einer Blechdicke von 2 mm Anwendung. Profil ”II” und ”III” wird für 3 mm Bleche verwendet. Das Randprofil ist mit dem Schild auf ganzer Länge unlösbar verbunden und darf nicht grau lackiert werden.

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Randverformte Schilder (Randform)

Die durch das Umbördeln des Randes entstehende Rundung bewirkt einmal eine Versteifung des Schildes und dient andererseits zur Aufnahme der Befestigungsteile.

Güteanforderung

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Von der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. sind die „Güteanforderungen an Standard-Verkehrszeichen für ortsfeste Beschilderungen“ aufgestellt worden, denen der Bundesminister für Verkehr zugestimmt hat. Es sind nur solche Verkehrszeichen und Einrichtungen zu beschaffen, die den geltenden Anforderungen anerkannter Gütebedingungen entsprechen. Für Bundesfernstraßen hat das BMVBW verfügt, dass nur solche Verkehrszeichen verwendet werden dürfen, die ein Gütezeichen tragen!

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